Prüfung der Einkünfte: Download Beratungsanfrage
Die tägliche Erfahrung zeigt, daß viele Mandanten nur einige Fragen haben, bei ihren Recherchen aber oft auf unterschiedliche Aussagen treffen, die sich auch noch widersprechen können. In diesem Fällen lassen sich die offenen Fragen und die aufgetretenen Widersprüche meist schon durch eine telefonische Beratung klären.
Für die Mandanten hat dies drei Vorteile:
- sie erhalten schnell und kostengünstig die benötigten Informationen ohne weiteren Aufwand,
- es besteht eine klare Kostentransparenz und
- sie erhalten die Beratung durch einen ausgewiesenen KSK-Spezialisten.
- Sie rufen uns an und schildern Ihr Problem.
- Wenn der Fall im Rahmen der telefonischen Beratung zu klären ist, führen wir die Beratung durch.
- Anschließend senden wir Ihnen eine Abrechnung zu.
Als Honorar werden für diese telefonische Beratung folgende Kosten berechnet (Dauer: ca. 20 Minuten, bei Überschreiten wird das Honorar gleitend angepasst). Bei Fragen
- zur Versicherungspflicht: 50,- €
- zur Künstlersozialabgabe 85,- €.
Das Honorar wird erst fällig, nachdem Sie Ihren Fall am Telefon geschildert haben und die Beratung auch begonnen hat. Eine schriftliche Stellungnahme können Sie natürlich auch erhalten, hier würden wir ein Angebot nach dem voraussichtlichen Aufwand unterbreiten.
Sollte sich nach Schilderung Ihres Falles herausstellen, daß eine Beratung durch uns nicht möglich ist, wird auch kein Honorar fällig.
Die Telefonberatung können Sie unter den Kanzleiadressen in Köln und Kiel erhalten:
Köln: 0221 - 16 85 15 06
Kiel: 0431 - 6 96 75 01