Einführung

Die meisten Unternehmen haben von der Künstlersozialkasse (KSK) noch nie etwas gehört. Deshalb landen Schreiben der KSK meistens in der Ablage - bis sie sich schließlich mit einem Schätzungsbescheid in Erinnerung ruft. Erst dann wird realisiert, daß auch "normale" Industrieunternehmen von der Künstlersozialabgabe betroffen sein können - wegen ihrer Werbung.

Freischaffene Künstler dagegen kennen die KSK schon häufiger. Immerhin übernimmt die KSK die Hälfte der Beitäge für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dies ist auch der eigentliche Zweck der KSK: Stärkung der sozialen Absicherung selbständiger Künstler und Publzisten.



Was ist die KSK?

Freischaffende Künstler und Publizisten werden oftmals mit geringen und stark schwankenden Einkünften konfrontiert, worunter auch ihre soziale Absicherung leidet. Deshalb wurde 1983 die Künstlersozialkasse (KSK) geschaffen. Selbständige Künstler und Publizisten (Autoren, Sänger, Grafiker usw.) sind danach - wie Arbeitnehmer - versicherungspflichtig in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge für die Versicherungen werden zu 50 % von der KSK übernommen.
Finanziert werden diese Zuschüsse durch Zuwendungen des Bundes und durch die Künstlersozialabgabe. Diese Abgabe müssen alle Unternehmen an die KSK leisten, die regelmäßig Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen.

Die Künstlersozialkasse ruht damit auf zwei Säulen:
  • der Versicherungspflicht der Künstler und Publizisten und
  • der Abgabepflicht der Unternehmen.


    Die versicherten Künstler

    Für die Versicherten sind vor allem zwei Fragen von Bedeutung, wenn sie sich bei der KSK melden: Wird eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausgeübt? Und liegen die Gewinne aus dieser Tätigkeit über der Mindestgrenze, die das KSVG fordert?
    Diese beiden Punkte werden von der KSK auch verstärkt bei den bereits Versicherten überprüft: sie fordert Nachweise für die künstlerische Tätigkeit und Nachweise zu den tatsächlichen Einnahmen. Denn: die meisten der Versicherten geben sehr vorsichtige Gewinnschätzungen ab und zahlen dadurch geringe Beiträge in die Sozialkassen ein. Dies soll die KSK nun ändern durch vermehrte Prüfungen und auch durch Bußgelder.

    Die abgabepflichtigen Unternehmen

    Für die Unternehmen sind die folgenden Fragen relevant:
  • Sind wir überhaupt abgabepflichtig?
  • Und wenn ja: welche Summe müssen wir zahlen?

    Zwei Punkte machen es den Unternehmen dabei schwer: Zum einen weiß kaum ein Unternehmen von der Künstlersozialabgabe, das Schreiben der KSK kommt daher meistens vollkommen überraschend - zumal viele Unternehmen überhaupt nicht damit rechen, daß auch sie zum Kreis der abgabepflichtigen Verwerter gehören könnten. Und: die Abgabe wird für die vergangenen fünf Jahre erhoben - derzeit also bis einschließlich zum Jahr 2001. Entsprechend kann die Forderung der KSK beträchtliche Summen erreichen.

    Auch die bereits bei der KSK gemeldeten Unternehmen werden überprüft. Kern der Prüfung ist, ob auch auf alle abgabepflichtigen Leistungen die Abgabe erhoben wurde. Diese Prüfungen lassen sich zumeist gut vorbereiten.
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