Nachfolgend werden aktuell laufende Gerichtsverfahren gegen die KSK bzw. DRV geschildert, die ich betreue. In den meisten Fällen geht es um die Frage, was als künstlerische Leistung anzusehen ist.
Künstlerische Fotografie
Bundessozialgericht
Die Einordnung der Fotografen hat ihre Tücken: Werbefotografie, Pressefotografie, handwerkliche und künstlerische Fotografie, überall gelten eigene Maßstäbe, um als Künstler bzw. Publizist im Sinne der KSK zu gelten. Die KSK zieht für die Unterscheidung von handwerklicher und künstlerischer Fotografie die - schwer zu erlangende - sog. "Anerkennung in Fachkreisen" heran. Ich selbst verstehe die Rechtsprechung des BSG so, dass die Anerkennung nicht erforderlich ist, aber zumindest ein erhöhtes Maß an künstlerischer Gestaltungsfreiheit gegeben sein muss (da auch handwerkliche Tätigkeiten oftmals ja Gestaltungselemente aufweisen, man nehme nur den Goldschmied). Das BSG muss nun klarstellen, unter welchen Voraussetzungen selbständige Fotografen der Versicherungspflicht in der KSK unterliegen.
Modedesign
Bundessozialgericht
Es geht um die Frage, ob Modedesigner auch dann künstlerisch tätig werden, wenn sie sich nicht auf den reinen Entwurf beschränken, sondern mit einem eigenen Label auch Fertigung und Vertrieb verantworten. Das LSG Niedersachsen-Bremen konnte sich der KSK-Auffassung nicht anschließen und stellte die Versicherungspflicht der Label-Designerin fest, ohne die Revision zuzulassen. Das BSG entscheidet nun über den Antrag der KSK, die Revision doch zuzulassen. Soweit die Revision zugelassen wird, etwa weil der Fall eine grundsätzliche Bedeutung hat für viele vergleichbare Fälle, wird dann über die Rechtsfrage neu entschieden.
Autor für die eigene News-Website
Bundessozialgericht
Ist auch versicherungspflichtig, wer für die eigene Website News-Artikel schreibt, die Einnahmen aber über die dort verkaufte Werbefläche erzielt? Die KSK lehnt die Versicherungspflicht ab, da die Artikel nicht direkt an Abnehmer verkauft werden. Nach meiner Meinung können aber die neuen Gegebenheiten, welche das Internet mit sich bringt, nicht gegen die Versicherungspflicht sprechen. Das LSG aber hat strikt zwischen den Einnahmen aus der Autorentätigkeit und den - stark überwiegenden - Werbeeinkünften unterschieden und die Versicherungspflicht abgelehnt. Außerdem hatte es die Revision gegen sein Urteil, nicht zugelassen - es sah in dieser Sache keine grundsätzliche Bedeutung. Das BSG muss nun zunächst über die Zulassung der Revision entscheiden.
Werbefotografie
SG Stuttgart
Noch einmal Werbefotografie. Das BSG hatte ja entschieden, dass bei Werbefotografen auch dann eine künstlerische Leistung vorliegt, wenn der Gestaltungsspielraum "stark eingeschränkt" sei. Die KSK macht daraus, dass beim Werbefotografen auch "kein" Gestaltungsspielraum gegeben zu sein brauche, es läge dennoch eine künstlerische - und dann natürlich abgabepflichtige - Leistung vor. Kürzlich hatte das SG Reutlingen diese Auffassung verworfen und entschieden, dass der Werbefotograf nur dann künstlerisch tätig werde, wenn er über einen eigenen schöpferischen Gestaltungsspielraum verfügt. Dieses Urteil wurde vom LSG in der folgenden Instanz wieder kassiert, nun liegt die Sache beim BSG. Mit dem Verfahren vor dem SG Stuttgart versuche ich, die
Bandleader-Problematik
LSG Nordrhein-Westfalen
Wie oft kann bei einem Bandauftritt die Künstlersozialabgabe erhoben werden? Man würde zunächst vermuten, dass die Gleichung gilt "1 Auftritt = 1 Abgabe". Nach Meinung der KSK gilt dies aber nicht, wenn der Bandleader seinerseits Rechnungen von den Mitmusikern bekommt. In solchen Fällen kann es sein, dass der Veranstalter auf die Gesamtgage die Abgabe zahlt, der Bandleader aber auch noch einmal auf die Einzelrechnungen. Die Klage richtet sich gegen diese doppelte Erhebung der Abgabe, wenn der Bandleader nur organisatorisch tätig wird. Aber: Den Nutzen hätte dann unmittelbar nicht der Bandleader (bei dem die Abgabe fällig werden würde), sondern der Veranstalter, der nicht ein zweites Mal die Abgabe leisten müsste.
DJ
SG Mainz und SG Karlsruhe
Zwei spannende Fälle, bei denen sich die Folgen zeigen, wenn eine Behörde einfach pauschal über eine Tätigkeit entscheidet, ohne sich mit dem Sachverhalt neutral auseinanderzusetzen. Wann ein DJ künstlerisch tätig wird, ist im Grundsatz nicht so schwer zu beantworten; die DRV hingegen bezieht in den beiden Fällen pauschal alle von den Diskotheken an DJs gezahlte Honorare in die Abgabepflicht mit ein, etwa mit dem Hinweis, sie würden mit ihrer Arbeit "die gesamte Musikszene prägen". So einfach aber sollte man es sich nicht machen.
Mitarbeiterzeitschrift
SG Detmold
Nach Meinung der KSK dient die Mitarbeiterzeitschrift der Eigenwerbung. Denn: Die Mitarbeiter nehmen die Mitarbeiterzeitschrift ja mit nach Hause, dort können also Freunde und Verwandte sie lesen - und beeindruckt von den Unternehmen zu dem Entschluss kommen, dessen Produkte zu kaufen. Deshalb seien Zahlungen an Grafiker und Autoren im Rahmen der Mitarbeiterzeitschrift abgabepflichtig. So unsinnig, wie diese Argumentation klingt, ist sie in der Realität auch. Das Bundessozialgericht hatte allerdings in einem Fall die Mitarbeiterzeitschrift einer Fluggesellschaft als Mittel der Eigenwerbung benannt - was angesichts der sicher zahlreich vorhandenen Bilder schöner Flugzeuge nachvollziehbar sein mag. Doch wie steht es mit dem Hersteller landwirtschaftlicher Produktionsgeräte mit Verkaufspreisen ab 250.000 €?
Tanz als Kunst
SG Leipzig
Die Klägerin erarbeitet eigene Choreografien und tritt als Künstler auf, betreibt aber auch eine Tanzschule für orientalischen Tanz. Die KSK sieht den Schwerpunkt auf dem Unterricht und damit auf einer nichtkünstlerischen Leistung. Allerdings verweist die KSK auf die Einnahmen, nicht auf die Einkünfte, die nach Maßgabe des KSVG eigentlich heranzuziehen sind. Die Einnahmen alleine - ohne Berücksichtigung der Kosten - sagen bekanntermaßen wenig über die Ertragskraft und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Kunstunterricht in der Geriatrie
SG Detmold
Gerade wurde von BSG die Definition des künstlerischen Unterrichts stark eingeschränkt, nun muss das Befähigen zu eigener künstlerischer Tätigkeit der Unterrichteten im Vordergrund stehen. Welche Folge hat dies für Unterricht mit Kindern und mit alten Menschen, die etwa im Altersheim wohnen? Ist Kunstunterricht hier nur 'Aktivierung und Betreuung'?
Auslandszahlungen
SG Düsseldorf
Sind Zahlungen einer ausländischen Fotoagentur an Künstler in Deutschland abgabepflichtig, wenn eine inländische Vertriebstochter besteht? Die KSK rechnet die Zahlungen des Mutterkonzerns an inländische Fotografen der deutschen Vertriebstochter zu und will hierauf die Abgabe erheben. Der Gesetzgeber sah soetwas eigentlich nur bei klaren Umgehungsabsicht vor. Das Verfahren wird diese Frage grundsätzlich klären.
Korrekturlesen
SG Köln
Die KSK erhebt bei einem Lektoratsbüro die Künstlersozialabgabe auch auf Zahlungen an freie Mitarbeiter für reines Korrekturlesen. Der Grund: In den Rechnungen stünde teilweise "Lektorat". Die vorliegenden Arbeiten zeigen aber eindeutig, dass es lediglich um das Korrekturlesen ging - es handelte sich u.a. um Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse. Das SG Köln wird nun klären müssen, ob die oft aus Textbausteinen bestehenden Rechnungen freier Mitarbeiter allein schon die Abgabepflicht auslösen können - oder ob sich die Verwaltung die Mühe machen muss, einen Blick auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit werfen zu müssen.
Folgende Gerichtsverfahren sind inzwischen abgeschlossen:
Unterricht in zeitgenössischem Tanz
SG Aachen
Die KSK hat im Zuge der gerichtlichen Auseinandersetzung anerkannt, dass der Unterricht der Klägerin in zeitgenössischem Tanz "Lehre von Kunst" im Sinne des KSVG darstellt. Das Gerichtsverfahren konnte damit ohne Urteil des SG beendet werden.
Modedesign
LSG Berlin-Brandenburg
Das LSG Berlin-Brandenburg hat einer Labeldesignerin Recht gegeben, die ausreichende Nachweise für eine Anerkennung in Fachkreisen vorgelegt hatte. Die Erwähnung in Fachlexika und die Einladungen zu Messen mit Juryauswahl seien ausreichend, um die Anerkennung in Fachkreisen zu bejahen. Die KSK hatte hingegen gefordert, dass auf die Fachkreise bildender Künstler - Galeristen oder Maler - abzustellen sei.
Schaupielerin als Berufsanfängerin
SG Köln
Immer wieder stossen Berufsanfänger auf Probleme, wenn sie sich bei der KSK melden. Das Argument der KSK lautet oft: keine erwerbsmäßige Tätigkeit. So wollte sie eine Schauspielerin, die auch frei, im Schwerpunkt aber noch als Arbeitnehmerin arbeitete, nicht als versicherungspflichtig anerkennen. Das SG Köln entschied anders und überzeugte die KSK, die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung anzuerkennen.
Kameramann
SG Köln
Die DRV wollte einen TV-Kameramann, der frei für mehrere Auftraggeber arbeitete, nicht als selbständig anerkennen. Das SG Köln war nach Inaugenscheinnahme von TV-Beispielen und einer genauen Darstellung der Tätigkeit anderer Meinung und urteile, dass der Kameramann durch nicht Arbeitnehmer der Produktionsfirma ist, sondern als selbständiger Dienstleister für diese arbeitet.
Möbel- und Innendesign
LSG Niedersachsen-Bremen
Die Klägerin ist Möbel- und Innendesignerin, die Tätigkeit wurde von der KSK jedoch nicht als künstlerisch eingestuft und die Versicherungspflicht abgelehnt. Das LSG hingegen erkannte auch in der Beratung zur Innengestaltung eine künstlerische Tätigkeit.
Kunstlehrer
SG Bremen
Das SG erkannte den Kunstunterricht des Klägers als künstlerisch an und bejahte die - von der KSK zuvor abgelehnte Versicherungspflicht ab.
Wissenschaftlicher Autor
SG Kassel
Die KSK lehnt die Versicherungspflicht ab, weil keine selbständige Autorentätigkeit gegeben sei. Vor dem SG Kassel konnte die Publizisteneigenschaft durchgesetzt werden.
Arabische Kalligrafie
Bundessozialgericht
Arabische Kalligrafie ist nach dem Urteil des BSG Kunst iSd KSVG, die Versicherungspflicht des aus Ägypthen stammenden Künstlers wurde bestätigt. Die KSK hatte die Versicherungspflicht abgelehnt, da arabische Kalligrafie in Deutschland nicht als Kunst anerkannt sei.
Tiermodellbau
LSG Hamburg
Das Designen von Tiermodellen ist nach Auffassung des LSG Hamburg keine Kunst iSd KSVG. Das SG Hamburg hatte in erster Instanz die Versicherungspflicht der Designerin anerkannt.
Historisches Stadtfest
SG Karlsruhe
Der Veranstalter eines historischen Stadtfests gehört nicht zum Kreis der abgabepflichtigen Verwerter. Im konkreten Fall hatte die KSK argumentiert, daß aufgrund der auftretenden Musikgruppen die Künstlersozialabgabe zu zahlen sei.
Fachübersetzungen
SG Karlsruhe
Das Übersetzen von journalistischen Fachtexten ist nicht publizistisch, die hierfür gezahlten Honorare unterliegen daher nicht der Künstlersozialabgabe. Dies wurde vom Bundessozialgericht bestätigt.
Ausstellungsschiff
SG Berlin
Eine Wissenschaftseinrichtung, die ein Binnenschiff mit Ausstellungen und hands-on-Objekten zu wisschenschaftlichen Themen betreibt, ist kein Museum iSd KSVG und damit kein abgabepflichtiger Verwerter.
Kunstmaler
SG Braunschweig
Ein selbständiger Maler ist bildener Künstler und damit versicherungspflichtig nach dem KSVG.
Schiffsmodellbau
SG Hagen
Der Bau von Schiffsmodellen ist jedenfalls als Halbrelief Kunst iSd KSK, so daß die Versicherungspflicht besteht.
Trauerredner
LSG Berlin
Trauerredner werden publizistisch tätig und sind damit versicherungspflichtig nach dem KSVG. Dies wurde vom Bundesozialgericht bestätigt.