3. Juni 2011

KSK verschickt Anhörungen wegen zu geringer Gewinnprognosen

Ende letzten Jahres begann die KSK mit der neuen Prüfungsrunde bei den Versicherten: Einige Tausend Versicherte mussten Ihre Einkommensteuerbescheide der vergangenen fünf Jahre einsenden, damit die KSK deren tatsächliche Gewinne mit den abgegebenen Gewinnprognosen vergleichen konnte.

Über 20 Jahre lang blieben auch größere Abweichungen ohne wirkliche Konsequenzen, vor drei Jahren begann die KSK jedoch, Bußgelder festzusetzen. So nun auch in diesem Prüfungsturnus: In diesen Tagen hat die KSK nun Anhörungsschreiben verschickt, wenn die Abweichung zwischen Prognose und Gewinn zu hoch ist. Die KSK plant dann, ein Bußgeld festzusetzen und gibt individuell die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

In vielen Fällen ist es dabei durchaus sinnvoll, diese Chance zu nutzen, weil es zumindest die Höhe des Bußgeldes noch beeinflussen kann. Denn die Zahlen allein erzählen oft nicht die Geschichte, die hinter dem Fall steht und die zu den hohen Differenzen geführt hat. Nicht immer steht die Absicht dahinter, das Sozialsystem auszunutzen.

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