11. März 2011

BSG hält hohe Hürden für Labeldesigner aufrecht

Das Bundessozialgericht in Kassel

Die Hoffnung war da, doch wurde sie durch das Bundessozialgericht zunichte gemacht: Die Hoffnung auf einen leichtern Zugang von Mode- und Labeldesignern zur KSK. Modedesigner mit einem eigenen Label, die ihre Kreationen selbst herstellen und nicht lediglich ihre Entwürfe an Modekonzerne verkaufen, sind nach Meinung der KSK Schneider und damit Handwerker - eben weil sie sich nicht auf den reinen Entwurf beschränken. Handwerker und Kunsthandwerker kommen nach der ständigen Rechtsprechung des BSG jedoch nur unter erschwerten Bedingungen in die KSK:  Sie müssen in künstlerischen Fachkreisen als Künstler anerkannt sein. Wenn Labeldesigner aber Schneider und damit Handwerker sind, kommen auch sie nur sehr schwer in die KSK. Mein Ziel war es, die Gleichstellung von Labeldesignern mit Schneidern aus der Welt zu schaffen, weil sie mit der Realität schlicht nichts zu tun hat.

Das gestrige Urteil des BSG hat diese Hoffnung nicht erfüllt und nun abschließend festgestellt: Labeldesigner werden als Schneider angesehen und sind nur dann KSK-versicherungspflichtig, wenn sie in künstlerischen Fachkreisen anerkannt werden. Es bleibt zu wünschen, dass das BSG in seiner Urteilsbegründung die Anforderungen absenkt, wer denn die künstlerischen Fachkreise sein sollen. Denn die KSK geht bislang davon aus, dass nur bildende Künstler - Maler, Bildhauer etc. - fachkundig sind. Danach müssten also Maler darüber entscheiden, welcher Labeldesigner Künstler ist - eine absurde Vorstellung.

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