15. April 2010

Die Probleme mit der Infektion von Rechnungen

Es ist eines der größten Ärgernisse für die betroffenen Unternehmen: Enthält die Rechnung etwa eines Grafikers oder einer Werbefotografin neben der Gestaltungsleistung auch nichtkünstlerische Bestandteile - Reinzeichnung, Abzüge, Assistent etc, Webprogrammierung -, sind auch diese komplett mit abgabepflichtig. Kommen zum Honorar für die Gestaltung von 1.000 Euro also noch 500 Euro für Nebenleistungen, zahlt der Kunde die Abgabe auf die Gesamtsumme von 1.500 Euro.

Eine gesetzliche Ausnahme gilt insbesondere nur für Fahrtkosten - aber nur, wenn diese exakt ausgewiesen sind. Reisepauschalen bleiben abgabepflichtig.

Eine Lösung für dieses Problem gibt es kaum, denn auch das Aufsplitten in zwei Rechnungen hilft formal gesehen nicht. Viele Kunden drängen die Gestalter, dann doch einfach "Reinzeichnung" als einzigen Rechnungsposten zu schreiben. Das macht sich nicht gut, wenn der Gestalter in der KSK ist und dann bei Gelegenheit eine Prüfung seiner Tätigkeit bekommt.

Als Fazit kann der Künstler damit dem Kunden kaum helfen. Der Kunde wird in diesen Fällen in der Regel in den sauren Apfel beißen und die Abgabe auf die Gesamtrechnung zahlen müssen.

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen