30. März 2010
Urteil: Laut LSG sind Zahlungen an eine KG nicht abgabepflichtig
Das LSG Schleswig-Holstein sieht Zahlungen an eine Werbe-KG nicht als abgabepflichtig an. Die Richter stellen auf den Begriff der "Selbständigkeit" ab und verglichen die Struktur der KG mit der GbR und der GmbH. Sie kamen zu dem Schluss, dass maßgeblich auf den Kommanditisten der KG abzustellen sei und dieser keinerlei Einfluss auf die Geschäfte der Gesellschaft habe. Damit aber sei der Kommanditist nicht "selbständig" tätig im Sinne der KSK; zudem sei die Haftung der Gesellschafter beschränkt. Damit sei die KG aus Sicht der KSK eher der GmbH gleichzustellen als der GbR. Das Gericht stellt sich damit gegen die Entscheidungen zweiter anderer LSG. Das Verfahren ist nun beim BSG anhängig, so dass in absehbarer Zeit eine verbindliche höchstrichterliche Klärung erfolgen wird.
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